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Kodex des Netzwerks - Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, Stand 06.03.09
Das Netzwerk umfasst universitäre und nicht-universitäre reproduktionsmedizinische Zentren der deutschsprachigen Länder Deutschland, Schweiz und Österreich.
Für eine Mitgliedschaft im Netzwerk müssen bestimmte Kriterien dauerhaft, nachweislich und verbindlich erfüllt werden, um ein qualitativ gesichertes, einheitliches und am Wohl der Patienten/innen orientiertes Vorgehen zu gewährleisten.
Beantragt ein Zentrum eine Aufnahme in das Netzwerk und bestätigt, dass es dem Kodex des Netzwerks Folge leisten wird, so wird werden die Kontaktdaten des Zentrums in die Homepage des Netzwerks eingetragen. Werden die Kriterien des Kodex nicht erfüllt, so wird der Eintrag aus der Homepage gestrichen. Diese Regelung gilt für alle Zentren des Netzwerks.
Die Leitung des Netzwerks erfolgt durch 2 universitäre Koordinatoren (1 Mediziner, 1 Biologe) sowie durch ein 4-köpfiges Steering-Komitee (2 universitäre Mediziner, 1 nicht-universitärer Mediziner, 1 Biologe). Der Organisator des folgenden FertiPROTEKT-Treffens gehört von der Ernennung bis zum Zeitpunkt des folgenden Treffens ebenso der Leitung an und hat eine beratende Funktion.
Die Koordinatoren sowie die Mitglieder des Steering-Komitees werden bei einem FertiPROTEKT-Treffen für die folgenden 2 Jahre in geheimer Abstimmung (1 Stimme pro Zentrum) gewählt.
Die Koordinatoren fällen Entscheidungen hinsichtlich des Netzwerks nur im Konsens mit dem Steering-Komitee. Entscheidungen werden per Abstimmung mit einer absoluten Mehrheit gefällt. Ein breiter Konsens ist aber grundsätzlich anzustreben.
Die Koordinatoren und das Steering-Komitee bereiten die Arbeitstreffen vor und befassen sich mit organisatorischen Aufgaben des Netzwerks. Die Mitglieder des Netzwerks werden über deren Arbeit mindestens einmal pro Jahr bei den FertiPROTEKT-Treffen informiert. Wesentliche strukturelle Entscheidungen können weiterhin nur gemeinsam mit allen FertiPROTEKT-Zentren gefällt werden.
Mitgliedschaftsvoraussetzungen: Ø Eine regelmäßige Teilnahme an den Arbeitstreffen ist erforderlich. Nimmt ein Zentrum zweimal in Folge nicht an einem Arbeitstreffen teil, so wird davon ausgegangen, dass kein Interesse mehr vorliegt im Sinne des Netzwerks zu arbeiten, so dass das Zentrum ausgeschlossen wird. Ø Das Zentrum wird in die Adressenliste der FertiPROTEKT-Homepage aufgenommen und weist im Gegenzug auf seiner Homepage auf das Netzwerk FertiPROTEKT hin. Ein Internet-Link des Zentrums zur FertiPROTEKT-Homepage muss eingerichtet werden. Ø Bei der Beratung müssen alle fertilitätsprotektiven Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Werden nicht alle Techniken im Zentrum routinemäßig durchgeführt, so ist eine Kooperation mit einem anderen Zentrum zu etablieren. Ø Alle beratenen und therapierten Patientinnen müssen mit Hilfe der vorgegebenen Dokumentationsbögen korrekt dokumentiert werden. Die Dokumentationsbögen müssen mindestens halbjährlich an das Zentrum Heidelberg per e-mail oder per Fax geschickt werden. Ø Die Durchführung fertilitätsprotektiver Maßnahmen ist nicht profitorientiert. Die Leistungen werden nach GOÄ, ohne Steigerungssatz, abgerechnet. Die Behandlung der Patientinnen erfolgt gemäss der von allen FertiPROTEKT-Mitgliedern erarbeiteten Empfehlungen
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